Die Annahmestelle ist die zentrale Stelle einer gesetzlichen Krankenkasse, die nach § 300/§ 302 SGB V abgerechnete DTA-Dateien von Apotheken, Praxisbedarf-Direktlieferanten und sonstigen Leistungserbringern entgegennimmt, prüft und zur Auszahlung freigibt.
Jede Krankenkasse benennt mindestens eine Annahmestelle als technische und organisatorische Schnittstelle für die Abrechnung mit ihren Vertragspartnern — entweder eine kasseninterne IT-Abteilung oder ein externer Dienstleister (Rechenzentrum). Die Annahmestelle prüft eingehende DTA-Dateien auf Format-Konformität (TA 1 / TA 3), entschlüsselt die Daten mit dem ITSG-Zertifikat des Absenders und gleicht die Positionen gegen Vertragspreise, Genehmigungsbestände und sonstige Regelwerke ab. Anschließend übermittelt sie eine Antwort-Datei mit Anerkennungen oder Retaxationen, und die Kasse veranlasst die Zahlung des anerkannten Betrags. Lieferanten müssen die für jede einzelne Krankenkasse zuständige Annahmestelle kennen — diese sind über das GKV-Datenaustausch-Portal abrufbar.