Eine Retaxation — kurz „Retax“ — ist die nachträgliche Korrektur oder Vollabsetzung einer bereits eingereichten Abrechnung durch eine gesetzliche Krankenkasse: Sie zahlt weniger oder gar nicht, weil die Lieferung oder die Abrechnungsunterlagen aus ihrer Sicht nicht den vereinbarten Regeln entsprechen.
Im Sprechstundenbedarfs- und Hilfsmittel-Geschäft prüfen die Krankenkassen jede Rechnung, die ein Praxisbedarf-Fachhändler, Sanitätshaus oder eine Apotheke nach § 300 oder § 302 SGB V einreicht. Findet die Kasse einen Formfehler, weicht der berechnete Preis vom Vertragspreis ab, fehlt eine Genehmigung, oder ist die Verordnung älter als einen Monat (§ 3 Abs. 6 der Abrechnungsbedingungen), kürzt sie den Rechnungsbetrag — entweder anteilig (Preiskürzung) oder vollständig (Vollabsetzung). Dieser Vorgang heißt Retaxation, im Alltag meist nur „Retax“. Der Begriff „Retaxations-Gründe“ bezeichnet die Liste der typischen Ursachen, an denen Abrechnungen scheitern. Die häufigsten im SSB-Direktbelieferungs-Geschäft sind: gerissene 1-Monats-Frist zwischen Verordnung und Lieferung, abweichender Vertragspreis, formal mangelhafte Verordnung (fehlende Unterschrift, Stempel oder Lieferdatum), falsche oder veraltete PZN und nicht eingehaltenes Korrekturverfahren. Wer eine Retax-Quote von wenigen Prozent hat, gilt als gut organisiert; bei Quoten über fünf Prozent lohnt sich eine Prozess-Analyse. Gegen eine Retaxation kann der Abrechner Widerspruch einlegen — etwa mit Beleg-Nachweis (Empfangsbestätigung, Vertragspreis-Historie). In vielen Fällen wird nachträglich vergütet, allerdings mit Wochen-Verzögerung und Zinsverlust. Aus genau diesem Grund liegt der wirtschaftliche Hebel meist nicht im Widerspruchsverfahren, sondern in der Disziplin der Verordnungs- und Lieferprozesse: lieber retaxationsfrei abrechnen als nachträglich kämpfen.