SSB ist die im Fachhandel und in den Abrechnungssystemen geläufige Abkürzung für Sprechstundenbedarf — der vom Vertragsarzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete Praxisbedarf, der in der Praxis bei mehreren Patientinnen und Patienten zum Einsatz kommt.
Unter SSB fallen Verbandmittel, Injektionslösungen und -systeme, Desinfektions- und Hygienematerial, Sprechstunden-Diagnostika (z. B. Teststreifen, Schwangerschaftstests), Kontrastmittel sowie weitere Materialien, die nach der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zulasten der GKV verordnet werden dürfen. Was konkret SSB-fähig ist, ist KV-spezifisch — die regional gültigen Anlagen 1 unterscheiden sich. Der Bezugsweg ist ebenfalls geregelt: Für nicht-apothekenpflichtige Artikel ist der Direktbezug beim Praxisbedarf-Großhandel oder Hersteller wirtschaftlich vorgesehen, sobald er günstiger als der Apothekenweg ist. Der Großhändler liefert direkt an die Praxis, lässt sich den Empfang auf der Verordnung mit Unterschrift, Praxisstempel und Lieferdatum quittieren — und rechnet anschließend selbst nach § 300 SGB V mit der zuständigen Krankenkasse ab. In Niedersachsen ist der Apothekenweg für SSB seit dem 11. Februar 2026 vollständig entfallen. Für den Praxisbedarf-Großhandel ist SSB damit das zentrale Geschäftsmodell mit eigenen Disziplinen: KV-konforme Sortimentspflege, korrekte PZN- und Vertragspreis-Stammdaten, Einhaltung der 1-Monats-Frist zwischen Verordnung und Lieferung, und retaxationsfeste Belegführung. PARITY.med deckt diesen Workflow vom Lieferschein mit Empfangsbestätigung bis zur § 300-fähigen Datenausleitung ab.