Glossar

    Der zur ärztlichen Behandlung mehrerer Patienten regelmäßig benötigte und nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung verordnungsfähige Praxisbedarf — Verbandmittel, Injektionslösungen, Desinfektionsmittel etc.

    Sprechstundenbedarf (SSB) wird vom Vertragsarzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und vom Praxisbedarf-Fachhandel direkt an die Praxis geliefert. Welche Artikel SSB-fähig sind, regelt die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) regional in ihrer Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung. Die Abrechnung selbst läuft nicht über die KV, sondern direkt zwischen Lieferant und Krankenkasse nach § 300 SGB V. Für Fachhändler ist das ein zentrales Geschäftsmodell: Sortiment, PZN- und Vertragspreis-Stammdaten sowie Belegführung müssen KV- und retaxationsfest sein. Siehe auch das Kürzel SSB für den Direktbelieferungs-Workflow.