Glossar

    Produkte mit der Hauptfunktion oberflächige oder tiefe Körperwunden zu bedecken, deren Sekrete aufzunehmen oder beides — abgegrenzt vom Begriff der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ im § 31 SGB V.

    Die Verbandmittel-Definition ist seit der GBA-Richtlinien-Anpassung 2020 deutlich enger gefasst. Produkte mit pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Hauptwirkungen sind keine Verbandmittel mehr und unterliegen anderen Regelungen. Für Fachhändler heißt das: Die Sortimentszuordnung „Verbandmittel ja/nein“ hat direkte Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit über Sprechstundenbedarf und auf die Vergütung. PARITY.med pflegt die Verbandmittel-Klassifizierung als Stammdatenfeld pro Artikel.