Glossar

    Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist die 9-stellige eindeutige Identifizierung eines Leistungserbringers, Kostenträgers oder Abrechnungsdienstleisters in der gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung — Pflichtfeld in jeder DTA-Abrechnung.

    Die IK-Nummer wird kostenlos und schriftlich von der ARGE IK (Sammel- und Verteilstelle der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen bei der DGUV in Sankt Augustin) vergeben. Pro Standort und Leistungsart ist genau ein IK vorgesehen — wer mehrere Standorte oder mehrere Leistungsarten betreibt, braucht entsprechend mehrere IKs. Im DTA-Auftragssatz identifiziert die IK den Absender (den Abrechnenden); das ITSG-Zertifikat ist an genau diese IK gebunden. Bearbeitungsdauer der ARGE IK typischerweise mehrere Wochen — wer neu in den SSB-Direktvertrieb einsteigt, sollte das frühzeitig einplanen.