Die Technischen Anlagen 1 und 3 (TA 1 / TA 3) definieren das verbindliche Datenformat für DTA-Abrechnungen nach § 300 SGB V zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen — herausgegeben vom GKV-Spitzenverband.
Die Technische Anlage 1 (TA 1) ist das Standardformat für die regelmäßige Abrechnung von Apotheken und Praxisbedarf-Direktlieferanten — aktuelle Version 039 vom 31. März 2025. Sie definiert den Aufbau jedes Datensatztyps (Auftragssatz, Rechnungssatz, Beleg, Abschluss), die zulässigen PZN- und Sonderkennzeichen-Felder, die Belegnummern-Logik und die Schnittstellen-Verschlüsselung. Die TA 3 ist die jüngere Anlage für erweiterte Verfahren und Sonderfälle — Version 44 vom 20.04.2026 ist ab Abrechnungsmonat Juli 2026 verbindlich anzuwenden. Sowohl TA 1 als auch TA 3 sind auf der Website des GKV-Datenaustauschs öffentlich abrufbar; Abrechnungs-Software muss beide Anlagen aktuell unterstützen.