Muster 16 ist das bundesweit einheitliche rosafarbene Verordnungsformular der gesetzlichen Krankenkassen — wird sowohl für Patientenversorgungen als auch in der SSB-Verordnung (mit besonderer Kennzeichnung) verwendet.
Das Verordnungsformular Muster 16 ist Teil der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur kassenärztlichen Versorgung. Es wird für Arzneimittel und apothekenübliche Hilfsmittel verwendet. Für die SSB-Verordnung gibt es zwei Wege: in den meisten KVen wird Muster 16 mit einer speziellen SSB-Kennzeichnung (Kreuz im Feld 9 sowie Statusfeld-Markierung) eingesetzt; einzelne KVen (z.B. Bayern) nutzen Muster 16a, ein eigenes SSB-Formular. Welches Formular und welche Kennzeichnung in deiner Region gilt, regelt die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die seit 2024 verbindliche elektronische Verordnung (E-Rezept) für Arzneimittel ersetzt das Papier-Muster 16 zunehmend; für Hilfsmittel war die Pflicht ursprünglich Q3/2026 — die Verschiebung auf 2030 wird diskutiert.