Glossar
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz — das deutsche Anwendungsgesetz zur EU-MDR, regelt unter anderem die Anzeigepflicht für Medizinprodukte-Händler nach § 24.
Das MPDG (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 1018) operationalisiert die MDR für Deutschland. § 24 verpflichtet Medizinprodukte-Händler zur Anzeige ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes (in NRW: die jeweilige Bezirksregierung). Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist Voraussetzung für die Marktüberwachung. PARITY.med hält die Bezugs-Adressdaten als Anzeige-Stammdaten im Mandantenstamm.