Glossar

    Das Korrekturverfahren ist das seit dem 01.07.2020 für § 302 SGB V verbindlich geregelte (und für § 300 vergleichbar praktizierte) strenge Vorgehen zur Korrektur einer bereits eingereichten und retaxierten Abrechnungsrechnung — wer es nicht einhält, kassiert eine zweite Vollabsetzung.

    Vor 2020 wurde eine retaxierte Position einfach storniert und neu eingereicht; das ist seit der Vereinbarung der Krankenkassen vom 01.07.2020 nicht mehr zulässig. Stattdessen sind Korrekturen über strikt definierte Datensatz-Typen, Frist-Regeln und Beleg-Anforderungen einzureichen. Ein einfaches „Storno + Neu“ wird von den Annahmestellen als zweiter Verstoß bewertet und führt zur Vollabsetzung der korrigierten Position — der Lieferant verliert dadurch beide Versuche. Wer regelmäßig im Direktbelieferungs-Geschäft retaxiert wird, muss das Korrekturverfahren genauso sauber beherrschen wie die Erstabrechnung.