Glossar
Die Hilfsmittelpositionsnummer (HMV-Nummer) ist die 10-stellige Identifikationsnummer eines Hilfsmittels im GKV-Hilfsmittelverzeichnis — Pflichtfeld für die Abrechnung nach § 302 SGB V.
Das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V führt alle von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Hilfsmittel und ordnet jedem eine 10-stellige Positionsnummer zu — strukturiert nach Produktgruppen, Anwendungsorten und Untergruppen. Sanitätshäuser, Heilmittelerbringer und andere sonstige Leistungserbringer im § 302-Bereich rechnen ihre Lieferungen über die HMV-Nummer (nicht über die PZN) ab. Wer als Praxisbedarf-Großhändler auch Sanitätshaus-Kunden bedient, sollte HMV-Nummer und PZN parallel im Artikelstamm führen — PARITY.med deckt das standardmäßig ab.