Glossar

    Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verlangt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, sofern Hersteller oder Errichter die Beschaffenheit nicht bestätigen, und danach in bestimmten Abständen — auch für elektrische Medizinprodukte.

    Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) gilt in der Fassung vom 01.01.1997 und schützt die Beschäftigten vor Gefahren durch elektrischen Strom. Nach § 5 Abs. 1 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht geprüft werden, außerdem in bestimmten Zeitabständen. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nach § 5 Abs. 4, wenn Hersteller oder Errichter dem Unternehmer bestätigen, dass das Gerät den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen ist. Eine feste Frist nennt die Vorschrift selbst nicht: Die Abstände sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig auffallen. Für Arztpraxen ist das wichtig, weil die MPBetreibV Unfallverhütungsvorschriften ausdrücklich unberührt lässt (§ 1 Abs. 3 MPBetreibV). Ein elektrisches Medizinprodukt kann deshalb sowohl eine STK oder MTK als auch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 brauchen. Ob eine STK die Anforderungen der DGUV V3 inhaltlich mit abdeckt, klärt der Betreiber mit seiner Berufsgenossenschaft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Fachhändler, die Medizinprodukte prüfen, bieten die DGUV-V3-Prüfung oft im selben Termin an. In PARITY.med Prüftermine ist DGUV V3 eine eigene Prüfart neben STK und MTK, mit eigenem Intervall je Gerät.

    Quellen