Glossar

    Der Vertragspreis ist der zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Leistungserbringer (Apotheke, Praxisbedarf-Großhandel, Sanitätshaus) vereinbarte Erstattungspreis für ein konkretes Produkt — bindend für die § 300-/§ 302-Abrechnung.

    Der Vertragspreis kann je nach Krankenkasse, Produkt und Vertragslage abweichen — z.B. durch Rahmenverträge zwischen Kassenverbänden und Lieferantengruppen, durch individuelle Verhandlungen oder durch Ausschreibungs-Rabattverträge. Im Direktbelieferungs-Geschäft ist die Pflege aktueller Vertragspreise pro Krankenkasse und Artikel die zweithäufigste Retaxations-Ursache: Wenn der abgerechnete Preis vom aktuellen Vertragspreis abweicht, kürzt die Kasse meist nur die Differenz (Preiskürzung), in Sonderfällen jedoch die ganze Position. PARITY.med pflegt Vertragspreise mit Datum-Historie und stellt sie bei Lieferung gegen Lauer-Taxe und Listenpreise gegen — der gesamte Vertragspreis-Stand ist auf Knopfdruck per CSV/XLSX exportierbar.