Warum wurde für meine Rechnung keine E-Rechnung erzeugt?
Warum wurde für meine Rechnung keine E-Rechnung erzeugt?
PARITY.med erzeugt die elektronische Rechnung (ZUGFeRD bzw. XRechnung) automatisch, sobald du eine Rechnung ausstellst. Klappt das nicht, zeigt die Rechnung jetzt den Grund – als roten Hinweis „E-Rechnung nicht erzeugt: …" auf der Rechnungs-Detailseite und als Status „nicht erzeugt" in der Spalte E-Rechnung der Rechnungsliste. Die häufigsten Ursachen sind ein noch nicht gespeichertes Belegabsender-Profil und eine fehlende Anschrift beim Kunden. Ohne E-Rechnung schickt PARITY.med die Rechnung nicht stillschweigend per E-Mail, sondern fragt nach; ist die Ursache behoben, erzeugst du die E-Rechnung mit E-Rechnung neu erzeugen nach.
Wo sehe ich den Grund?
- Rechnungsliste (Handel → Rechnungen): die Spalte E-Rechnung zeigt je Beleg „erzeugt", „nicht erzeugt" oder „—". Bei „nicht erzeugt" erscheint der Grund als Kurzinfo, wenn Du mit der Maus darüberfährst.
- Rechnungs-Detailseite: schlug die Erzeugung fehl, steht oben ein rot hinterlegter Hinweis „E-Rechnung nicht erzeugt" mit dem konkreten Grund. War die Erzeugung erfolgreich, erscheint stattdessen der Button E-Rechnung zum Herunterladen.
Der Grund wird beim Ausstellen der Rechnung einmalig ermittelt und am Beleg festgehalten – Du musst also nichts nachschlagen.
Häufige Ursachen und ihre Behebung
Belegabsender-Profil nicht gespeichert
Ohne gespeichertes Belegabsender-Profil fehlt die Verkäufer-Identität (Anschrift, Steuer-Identifikation), die eine E-Rechnung nach der Norm EN 16931 zwingend braucht. Der Grund lautet dann sinngemäß „Belegabsender-Profil fehlt". Behebung: das Profil unter Einstellungen → Belege & Abrechnung → Belegabsender-Profil ausfüllen und speichern. Vorbefüllte Felder allein genügen nicht.
Weder USt-IdNr noch Steuernummer hinterlegt
Eine E-Rechnung muss den Verkäufer steuerlich eindeutig ausweisen – über die USt-IdNr (in der Mandanten-Einrichtung gepflegt) oder die Steuernummer (im Belegabsender-Profil). Fehlen beide, kann die E-Rechnung nicht gebaut werden. Behebung: mindestens eine der beiden Angaben pflegen.
Steuernummer, aber keine USt-IdNr und keine Handelsregister-Kennung
Hast du keine USt-IdNr, identifiziert die Steuernummer allein den Verkäufer in einer E-Rechnung nicht eindeutig (Regel BR-CO-26 der EN 16931). Dann braucht die E-Rechnung zusätzlich eine Handelsregister- oder Rechtsträger-Kennung. Der Grund lautet sinngemäß „Ohne USt-IdNr identifiziert die Steuernummer den Belegabsender nicht eindeutig". Behebung: im Belegabsender-Profil das Feld Handelsregister ergänzen oder die USt-IdNr in der Mandanten-Einrichtung hinterlegen.
Kunde ohne Anschrift
Für den Rechnungsempfänger braucht die E-Rechnung eine vollständige Postanschrift. PARITY.med nimmt sie wie die gedruckte Rechnung zuerst vom Beleg: Hat der Auftrag eine abweichende Rechnungsanschrift, genügt diese. Erst wenn weder der Beleg eine Rechnungsanschrift trägt noch der Rechnungsempfänger im Kundenstamm eine Anschrift hat, lautet der Grund sinngemäß „Kunde hat keine Anschrift". Behebung: beim Rechnungsempfänger eine Rechnungs- oder Primäradresse erfassen. Ist kein abweichender Rechnungsempfänger gesetzt, ist das der Kunde selbst.
XRechnung: Anschrift ohne Ort oder PLZ
Eine XRechnung verlangt beim Empfänger zwingend Ort und Postleitzahl, auch wenn Name und Straße da sind. Fehlt eines davon, lautet der Grund sinngemäß „Käufer-Anschrift für die XRechnung unvollständig, es fehlt PLZ". Eine ZUGFeRD-Rechnung entsteht auch ohne diese Angaben. Behebung: die fehlende Angabe beim Rechnungsempfänger im Kundenstamm ergänzen. Hat der Auftrag eine abweichende Rechnungsanschrift, kann sie auch dort stehen, solange der Auftrag noch im Entwurf ist.
Fehlendes oder ungültiges Land in einer Anschrift
Wähl bei der Kundenanschrift sowie bei abweichenden Anschriften in Auftrag und Angebot das Land aus der Liste, etwa Deutschland (DE) oder Österreich (AT). Neue interaktiv erfasste Anschriften lassen sich mit einem alten Kürzel wie „AUT“ oder „De“ nicht speichern.
Bei importierten Anschriften werden bekannte Kürzel normalisiert. Ein unbekanntes Land bleibt leer und wird als Importwarnung gemeldet. Bereits vorhandene Anschriften und eingefrorene Belege werden nicht automatisch korrigiert. Prüf deshalb bei einer betroffenen Rechnung, ob das Land vom Beleg oder vom Kundenstamm stammt; eine Stammdatenkorrektur ersetzt keinen eingefrorenen Belegwert.
Lieferung ins EU-Ausland ohne USt-IdNr des Kunden
Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung muss die E-Rechnung die USt-IdNr des Leistungsempfängers enthalten (§ 14a UStG), sonst ist sie nach der Norm EN 16931 ungültig. Dasselbe gilt bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Fehlt die Nummer, lautet der Grund sinngemäß „… aber beim Leistungsempfänger … ist keine USt-IdNr. hinterlegt". Leistungsempfänger ist der Auftragskunde, auch wenn ein abweichender Rechnungsempfänger wie ein Abrechnungszentrum gesetzt ist. Dessen USt-IdNr zählt hier nicht. Behebung: die USt-IdNr beim Auftragskunden im Kundenstamm ergänzen.
Konkreter Befreiungsgrund einer steuerfreien Position fehlt
Bei einer neu ermittelten steuerfreien Position benötigt die E-Rechnung die konkrete Grundlage der Befreiung. Fehlt sie, nennt die Prüfung die Position. Pflege im Steuerprofil am passenden eigenen steuerfreien Steuersatz den Befreiungsgrund. Beim Ausstellen ermittelt PARITY.med die betroffenen Entwurfspositionen neu und übernimmt den gepflegten Grund. Der optionale VATEX-Code ersetzt den Pflichttext nicht. PDF und XML verwenden denselben festgehaltenen Text. Die Einzelheiten stehen in Wie ermittelt PARITY.med den Umsatzsteuersatz einer Belegposition?.
Ein aus b-med übernommener Satz von 0 % liefert allein keine gesetzliche Grundlage. Übernommene und ältere Belege bleiben lesbar; die neue Pflege ändert sie nicht automatisch. Prüf solche Befreiungen mit deiner Buchhaltung oder Steuerberatung, statt aus dem Nullsatz einen Grund abzuleiten.
Regelverstoß in der erzeugten Datei
PARITY.med prüft jede E-Rechnung vor dem Ablegen gegen die wichtigsten Regeln der EN 16931, vor allem die Rechenregeln und die Pflichtangaben. Verstößt die Datei dagegen, legt PARITY.med sie nicht ab, und der Grund nennt die verletzte Regel, zum Beispiel BR-CO-10. Prüf die Angabe, auf die die Regel zielt. Hilft das nicht, melde den Fall mit der Rechnungsnummer an den Support. Mehr dazu in Wie prüft PARITY.med eine E-Rechnung beim Versenden und beim Empfangen?.
Gilt das auch für Stornorechnungen?
Ja. Eine Stornorechnung (Rechnungsart 384) bekommt wie jede Rechnung eine E-Rechnung im Format der Originalrechnung. Sie ist darin eine Korrekturrechnung und verweist auf die aufgehobene Rechnung. Ist die Originalrechnung nicht ausgestellt oder nicht auffindbar, lautet der Grund sinngemäß „Eine Stornorechnung oder Teilgutschrift braucht den Verweis auf die aufgehobene Rechnung". Scheitert die Stornorechnung aus einem der genannten Gründe, zeigt sie denselben roten Hinweis.
Was passiert mit der Rechnung, wenn die E-Rechnung fehlt?
Die Rechnung bleibt ausgestellt, und die reguläre PDF-Rechnung entsteht unabhängig davon. Per E-Mail geht sie aber nicht stillschweigend als einfaches PDF raus, solange keine E-Rechnung vorliegt: PARITY.med hält den Versand an, nennt den Grund und lässt dich abbrechen oder bewusst Ohne E-Rechnung senden (etwa an Privatkunden, der Verlauf hält das fest). Das gilt auch für „Erneut versenden". Der Sammelversand verschickt eine solche Rechnung nicht und zählt sie als fehlgeschlagen. Behebe die Ursache in deinen Stammdaten und klick am Hinweis E-Rechnung nicht erzeugt in der Rechnung auf E-Rechnung neu erzeugen (dafür brauchst du das Recht „Rechnungen ausstellen"). Danach geht der Versand mit E-Rechnung. Bei künftig ausgestellten Rechnungen entsteht die E-Rechnung wieder automatisch. Den Versand selbst beschreibt Wie versende ich eine Rechnung als E-Rechnung per E-Mail?.
Welches Format bekommt welcher Kunde? (XRechnung oder ZUGFeRD)
Das E-Rechnungs-Format ist kein freier Schalter. PARITY.med leitet es beim Ausstellen aus dem Empfänger ab: Öffentliche Auftraggeber mit eingetragener XRechnung-Leitweg-ID bekommen eine XRechnung (reines XML), alle übrigen Kunden eine ZUGFeRD-Rechnung (PDF mit eingebettetem XML, Profil EN 16931). Bei abweichendem Rechnungsempfänger, etwa einem Abrechnungszentrum, zählt dessen Leitweg-ID. Die Schritte zum Einstellen stehen in Wie stelle ich ein, ob ein Kunde eine ZUGFeRD- oder eine XRechnung bekommt?.
Wo Du das erzeugte Format siehst: auf der Rechnungs-Detailseite steht es am Button E-Rechnung (z. B. „E-Rechnung · XRechnung"); in der Rechnungsliste zeigt die Spalte E-Rechnung bei erzeugten Belegen den Formatnamen.
FAQ
F: Ich habe das Profil ausgefüllt, trotzdem „nicht erzeugt" – warum?
A: Vorbefüllte Felder genügen nicht – das Belegabsender-Profil muss einmal aktiv gespeichert worden sein (der Hinweis „Noch nicht gespeichert" darf nicht mehr erscheinen).
F: Muss ich die E-Rechnung von Hand anstoßen?
A: Nein. Sie entsteht automatisch beim Ausstellen einer Rechnung. Nur wenn die Erzeugung gescheitert ist, stößt du sie nach der Behebung der Ursache mit E-Rechnung neu erzeugen in der betroffenen Rechnung an. Bei künftig ausgestellten Rechnungen entsteht sie wieder von allein.
F: Wo lade ich die fertige E-Rechnung herunter?
A: Auf der Rechnungs-Detailseite über den Button E-Rechnung, sobald der Status „erzeugt" ist. Am Button steht auch das erzeugte Format (z. B. „E-Rechnung · XRechnung").
F: Wie stelle ich XRechnung statt ZUGFeRD ein?
A: Nicht über eine globale Einstellung, sondern über den Kunden: Trägst du beim Empfänger eine XRechnung-Leitweg-ID ein, bekommt dieser Kunde eine XRechnung; ohne Leitweg-ID eine ZUGFeRD-Rechnung. Die Schritte stehen in Wie stelle ich ein, ob ein Kunde eine ZUGFeRD- oder eine XRechnung bekommt?.
F: Kann ich die E-Rechnung vor dem Versand prüfen?
A: Ja. Im Versand-Dialog der Rechnung gibt es die Schaltfläche E-Rechnung prüfen. Sie prüft mit den heutigen Stammdaten, ob sich die E-Rechnung gültig erzeugen lässt, und zeigt entweder „Keine Beanstandung" mit dem Format oder die verletzten Regeln einzeln, zum Beispiel „BR-CO-15" für eine Summe, die nicht aufgeht. Fehlen Stammdaten, steht der Grund im Klartext da. Liegt die E-Rechnung schon vor, prüft der Prüfdienst zusätzlich die gespeicherte Datei gegen das vollständige Regelwerk (Schematron), sofern er verfügbar ist. Findet er einen Verstoß, wird die E-Rechnung verworfen, und du erzeugst sie nach der Korrektur neu. Sonst sperrt die Prüfung den Versand nicht.
Verwandte Themen
- Wie richte ich das Belegabsender-Profil für die E-Rechnung ein? — die häufigste Ursache beheben
- Wie erstelle ich eine Rechnung? — Rechnung anlegen und ausstellen
- Wie stelle ich ein, ob ein Kunde eine ZUGFeRD- oder eine XRechnung bekommt?: das Format je Empfänger
- Wie versende ich eine Rechnung als E-Rechnung per E-Mail?: Versand und Sperre
- Wie prüft PARITY.med eine E-Rechnung beim Versenden und beim Empfangen?: was geprüft wird und welche Meldung was bedeutet
Letzte Aktualisierung: 2026-10-09