Wie ermittelt PARITY.med den Mehrwertsteuersatz einer Belegposition?
Wie ermittelt PARITY.med den Mehrwertsteuersatz einer Belegposition?
Der Umsatzsteuersatz einer Position wird beim Anlegen oder Ändern automatisch ermittelt — aus der Steuerklasse des Artikels (Regelsatz, ermäßigt, steuerfrei), dem Besteuerungsland und dem Belegdatum. Ein fester Prozentwert am Artikel ist nicht nötig: Bei einer Gesetzesänderung (wie der Senkung von 19 % auf 16 % im zweiten Halbjahr 2020) gilt automatisch der zum Stichtag gültige Satz. Bereits erstellte Belege ändern sich dabei nie — der Satz wird beim Anlegen der Position eingefroren.
Überblick
Der Steuersatz ist kein Stammdatum des Artikels, sondern das Ergebnis aus drei Angaben: Was für eine Leistung ist es (Steuerklasse), wo wird sie besteuert (Land) und wann (Datum). PARITY.med führt dafür eine datierte Satz-Tabelle — für Deutschland z. B. 19 %/7 % seit 2007 und die Sonderregelung 16 %/5 % für den Zeitraum 01.07.–31.12.2020. Beim Speichern einer Position wird der ermittelte Satz fest auf die Position geschrieben; im Positions-Detail siehst Du die Begründung, etwa „19 % — DE / Regelsatz / gültig ab 01.01.2007 (Standard-Satz)".
Warum kann ich den Satz an der Position nicht ändern?
Sobald der Artikel eine steuerliche Ableitungsquelle hat (Steuerklasse oder einen übernommenen Altsatz aus b-med/Co-med), ist das USt-Feld schreibgeschützt — der Server ermittelt den Satz verbindlich. Das verhindert versehentlich falsche Sätze auf Belegen. Ändern kannst Du die Einstufung am Artikel, nicht an der einzelnen Position.
Was gilt für freie Positionen ohne Artikel?
Bei Freitext-/Ad-hoc-Positionen gibt es keine Ableitungsquelle — hier zählt der Satz, den Du eingibst. Als Vorschlag zeigt der Dialog den Standardsatz Deines Mandanten (in Deutschland aktuell 19 %; bei Kleinunternehmern 0 %, siehe unten).
Was passiert bei einer Gesetzesänderung?
Nichts, was Du tun müsstest: Die Satz-Tabelle trägt Gültigkeitszeiträume. Ein Beleg mit Datum im alten Zeitraum bekommt den alten Satz, ein Beleg im neuen Zeitraum den neuen. Bestehende Belege werden nicht neu berechnet — erst wenn Du eine Position bearbeitest, wird der Satz neu ermittelt.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG — was gilt für mich?
Ist in Deinem Mandanten die Kleinunternehmer-Regelung aktiviert, weisen alle Belege 0 % Umsatzsteuer aus — unabhängig von Artikel-Steuerklassen und auch bei manuell erfassten freien Positionen. Der Beleg trägt den entsprechenden Hinweis nach § 19 UStG.
Voraussetzungen
- Für die Beleg-Erfassung: das jeweilige Beleg-Recht.
- Die Steuerklasse am Artikel pflegt aktuell die Migration bzw. der Support; eine eigene Pflege-Oberfläche (Steuerprofil mit Satz-Tabelle) ist in Vorbereitung. Artikel ohne Steuerklasse nutzen übergangsweise ihren übernommenen Prozentsatz aus b-med/Co-med.
Nächste Schritte
- Wie bestätige ich die USt-IdNr. eines EU-Kunden?
- Wie exportiere ich Daten für den Steuerberater?
Letzte Aktualisierung: 04.08.2026