Wie lege ich eine Zahlungsbedingung mit Zahlart für die E-Rechnung an?
Wie lege ich eine Zahlungsbedingung mit Zahlart für die E-Rechnung an?
Schritt für Schritt
- Konditionen öffnen: Geh zu Einstellungen → Konditionen und wähle den Reiter Zahlungsbedingungen.
- Anlegen: Klick auf Anlegen. Es öffnet sich der Dialog „Zahlungsbedingung anlegen“.
- Name und Fristen: Gib einen Namen ein, zum Beispiel „Lastschrift 14 Tage“, dazu das Zahlungsziel in Tagen und bei Bedarf Skonto-Frist und Skonto-Satz.
- Zahlart wählen: Wähle unter Zahlart in der E-Rechnung SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Online-Zahlung.
- Bezeichnung bei Online-Zahlung: Wählst du Online-Zahlung, trag unter Bezeichnung der Online-Zahlung den Dienst ein, zum Beispiel „PayPal“. Ohne Bezeichnung lässt sich die Online-Zahlung nicht speichern.
- Speichern: Klick auf Anlegen. Die Liste zeigt die Zahlart in der Spalte Zahlart.
- Beim Kunden hinterlegen: Wähle die Zahlungsbedingung im Kundenstamm im Feld Zahlungsbedingung. Neue Angebote, Aufträge und Rechnungen dieses Kunden übernehmen sie mit der Zahlart.
Überblick
Die Zahlungsbedingung legt fest, welche Zahlart in der E-Rechnung steht. Ohne eigene Angabe ist das die SEPA-Überweisung. Wer Kunden per Lastschrift abrechnet oder eine Zahlung über PayPal zulässt, legt dafür eine eigene Zahlungsbedingung an.
Die Zahlart wird mit der Zahlungsbedingung am Beleg festgehalten, wie Zahlungsziel und Skonto. Sie läuft vom Angebot über den Auftrag bis in die Rechnung. Eine spätere Änderung an der Zahlungsbedingung ändert schon angelegte Belege nicht.
Voraussetzungen
- Du brauchst das Recht „Stammdaten-Kataloge verwalten (Zahlungs-/Lieferbedingungen, Incoterms, Versandkosten-Vorlagen)“.
- Für die SEPA-Lastschrift muss die Gläubiger-ID unter Einstellungen → SEPA-Mandate gespeichert sein. Dafür brauchst du das Recht „SEPA-Gläubiger-Einstellungen verwalten“.
- Für die SEPA-Lastschrift braucht der Kunde ein aktives SEPA-Mandat.
Welche Zahlarten gibt es und was steht dann in der Rechnung?
| Zahlart | Code in der E-Rechnung | Was die E-Rechnung enthält | Was das Rechnungs-PDF zeigt |
|---|---|---|---|
| SEPA-Überweisung | 58 | Deine IBAN und BIC aus dem Belegabsender-Profil | wie bisher, keine zusätzliche Zeile |
| SEPA-Lastschrift | 59 | Mandatsreferenz, deine Gläubiger-ID und die IBAN des Kunden; deine eigene IBAN steht nicht darin | „Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen“ mit Mandatsreferenz und Gläubiger-ID |
| Online-Zahlung | 68 | den Namen des Dienstes, zum Beispiel „PayPal“ | „Zahlung über PayPal.“ |
Die Zahlungszeile im PDF steht unter Summe und Skonto. Auf einer Proformarechnung und einer Stornorechnung erscheint sie nicht. Bei der SEPA-Lastschrift nimmt PARITY.med das jüngste aktive Mandat des Kunden der Rechnung, auch wenn die Rechnung an einen abweichenden Rechnungsempfänger geht. Sobald die E-Rechnung erzeugt ist, hält die Rechnung dieses Mandat fest: E-Rechnung und PDF nennen danach immer dieselbe Mandatsreferenz, auch wenn der Kunde später ein neues Mandat erteilt.
Was passiert bei einer Lastschrift ohne Mandat oder Gläubiger-ID?
Fehlt das aktive Mandat des Kunden oder die Gläubiger-ID, erzeugt PARITY.med für die Rechnung keine E-Rechnung. Der Grund steht an der Rechnung, und schon der Entwurf zeigt den Hinweis E-Rechnung voraussichtlich nicht erzeugbar. Eine Rechnung ohne E-Rechnung verschickt PARITY.med nicht stillschweigend.
So kommst du weiter: Erfasse das Mandat in der Kundenakte oder speichere die Gläubiger-ID. Klick danach an der Rechnung auf E-Rechnung neu erzeugen. Die Ursachen beschreibt auch Warum wurde für meine Rechnung keine E-Rechnung erzeugt?
Warum kann ich eine Standard-Zahlungsbedingung nicht auf Lastschrift umstellen?
Die mitgelieferten Standard-Zahlungsbedingungen wie „14 Tage netto“ tragen in der Liste das Kennzeichen Standard. Sie gelten für alle Mandanten, lassen sich nicht bearbeiten und bleiben bei der SEPA-Überweisung. Lege für die Lastschrift eine eigene Zahlungsbedingung mit eigenem Namen an. Ein Name, den schon eine Standard-Zahlungsbedingung trägt, wird mit einer anderen Zahlart abgelehnt.
Was übernimmt der Umstieg von b-med?
Der b-med-Import übernimmt die Zahlart aus der b-med-Zahlungsbedingung, also die E-Rechnungs-Zahlart und ihre Bezeichnung. Ist in b-med keine Zahlart gepflegt, wird die Zahlungsbedingung SEPA-Überweisung. Eine Online-Zahlung ohne Bezeichnung bekommt den Namen „Online-Zahlung“.
FAQ
F: Ändert sich eine schon ausgestellte Rechnung, wenn ich die Zahlart der Zahlungsbedingung ändere?
A: Nein. Die Rechnung behält die Zahlart, die sie beim Anlegen bekommen hat, und ihre E-Rechnung bleibt unverändert. Für neue Belege gilt die geänderte Zahlart.
F: Welche Zahlart hat eine Stornorechnung?
A: Dieselbe wie die Originalrechnung. Bei einer Lastschrift nennt die E-Rechnung des Stornos das aktive Mandat des Kunden.
F: Kann ich die Zahlart an einer einzelnen Rechnung ändern?
A: Ja, über die Zahlungsbedingung der Rechnung, solange sie ein Entwurf ist. Wähle dort eine Zahlungsbedingung mit der passenden Zahlart. Die Auswahl „SEPA-Lastschrift / Zahlungsziel“ im Dialog beim Erstellen der Rechnung ist nur ein Hinweis und ändert die Zahlart nicht.
F: Wo sehe ich, welche Zahlart in der E-Rechnung steht?
A: In der Ansicht der E-Rechnung unter Zahlung. Dort stehen die Zahlungsart und bei der Lastschrift Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und das belastete Konto, bei der Online-Zahlung der Zahlungsdienst.
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Letzte Aktualisierung: 2026-10-10