Wie erfahre ich von geänderten KV- und Kassen-Dokumenten zum Sprechstundenbedarf?
Wie erfahre ich von geänderten KV- und Kassen-Dokumenten zum Sprechstundenbedarf?
PARITY.med prüft wöchentlich die öffentlichen Dokumente zum Sprechstundenbedarf (SSB) der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassen: Vereinbarungen, Anlagen mit der Verordnungsfähigkeit, Preisinformationen nach § 73 Abs. 8 SGB V. Ändert sich ein Dokument, wird die Änderung redaktionell geprüft und dann als Mitteilung an die Mandanten gegeben, deren KV-Regionen betroffen sind. Sie sehen die Mitteilung auf der Krankenkassen-Seite und als Hinweis im Postfach. Verbindlich bleibt immer das Dokument des Herausgebers; PARITY.med ändert nie automatisch Preise oder die Verordnungsfähigkeit eines Artikels.
Woher kommen die Mitteilungen?
Ein Quellenwächter lädt jede Woche die verlinkten SSB-Dokumente der KV-Seiten und der Kassen-Vertragsseiten und vergleicht sie mit dem Stand der Vorwoche. Drei Ereignisse gelten als Änderung:
| Änderungsart | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Neu | Ein Dokument ist erstmals auf der Seite des Herausgebers verlinkt | Neue Quartalsanlage zur SSB-Vereinbarung |
| Geändert | Ein bekanntes Dokument hat einen anderen Inhalt | Aktualisierte Preisinformation für Verbandmittel |
| Entfernt | Ein bekanntes Dokument ist nicht mehr verlinkt | Zurückgezogene Sonderregelung |
Jede erkannte Änderung wird von der PARITY-Redaktion gelesen und eingeordnet. Erst dann wird sie als Mitteilung veröffentlicht, mit einem kurzen Text, was sich geändert hat, und einem Link auf das Dokument beim Herausgeber. Eine Änderung, die für die Abrechnung keine Rolle spielt, etwa ein neues Kontaktformular, wird nicht veröffentlicht.
Wer sieht welche Mitteilung?
Eine Mitteilung erreicht nur Mandanten, die in der betroffenen KV-Region Sprechstundenbedarf abrechnen. Als genutzt gilt eine KV-Region, wenn Sie dafür einen SSB-Kostenträger hinterlegt haben oder mindestens ein Kunde diese Region als zuständige KV-Region trägt. Ein Fachhändler in Bayern erhält deshalb keine Mitteilung über eine geänderte Anlage der KV Bremen.
Sie finden die Mitteilungen an zwei Stellen:
- Handel → Krankenkassen, Abschnitt „Änderungen an KV- und Kassen-Dokumenten": alle freigegebenen Mitteilungen der letzten 90 Tage für Ihre Regionen.
- Postfach: je Mitteilung ein Hinweis an alle Benutzer mit dem Recht „Krankenkassen anzeigen", also an die Benutzer, die auch die SSB-Konfiguration je KV-Region sehen.
Warum sehe ich keine Mitteilungen?
Meist fehlt die KV-Region. Ohne hinterlegten SSB-Kostenträger und ohne Kunden mit zuständiger KV-Region weiß PARITY.med nicht, welche Dokumente Sie betreffen. Die Karte auf der Krankenkassen-Seite sagt das dann ausdrücklich. Legen Sie den SSB-Kostenträger je KV-Region an oder tragen Sie am Kunden die zuständige KV-Region ein.
Der zweite Grund ist erfreulicher: In Ihren Regionen hat sich in den letzten 90 Tagen nichts geändert. Die Karte nennt dann das Zeitfenster und Ihre Regionen.
Was muss ich nach einer Mitteilung prüfen?
Die Mitteilung ist ein Prüfauftrag, kein Eingriff in Ihre Stammdaten. Öffnen Sie das Dokument beim Herausgeber und prüfen Sie, ob Ihre SSB-Preise je KV-Region und die Ausschlüsse einzelner Regionen am Artikel noch zum neuen Stand passen. Bei einer neuen Preisinformation vergleichen Sie die betroffenen Artikel; bei einer geänderten Anlage zur Verordnungsfähigkeit prüfen Sie, ob Artikel in dieser Region weiterhin als Sprechstundenbedarf lieferbar sind. Bei entfernten Dokumenten nennt die Mitteilung die bisherige Adresse, ein Link ist dann nicht mehr möglich.
Warum liegt das Dokument nicht in PARITY.med?
PARITY.med speichert keine Kopie fremder Dokumente und gibt keine weiter. Einige Kassenärztliche Vereinigungen erlauben den Nachdruck ihrer Dokumente nur mit ausdrücklichem Einverständnis. Die Mitteilung enthält deshalb nur Herausgeber, Dokumentbezeichnung, Änderungsart, den Text der Redaktion und den Link zur Quelle. Verbindlich ist immer die Fassung des Herausgebers.
Wie schalte ich die Postfach-Hinweise ab?
Unter Einstellungen → SSB-Mitteilungen schalten Benutzer mit dem Recht „Modul-Lizenzen des Mandanten verwalten" die Postfach-Hinweise für den gesamten Mandanten ab. Die Liste auf der Krankenkassen-Seite bleibt unabhängig davon erreichbar. Bereits zugestellte Postfach-Hinweise werden beim Abschalten nicht gelöscht.
Eine wöchentliche E-Mail-Zusammenfassung derselben Mitteilungen ist vorbereitet, aber plattformweit noch nicht aktiv. Sobald sie freigeschaltet wird, geht sie an die Benutzer mit dem Recht „Modul-Lizenzen des Mandanten verwalten" und lässt sich auf derselben Seite abschalten.
FAQ
Ersetzt die Mitteilung die eigene Prüfung der Abrechnungsregeln?
Nein. Die Mitteilung sagt, dass sich ein Dokument geändert hat, und fasst die Änderung kurz zusammen. Ob und wie sich das auf Ihre Artikel und Preise auswirkt, entscheiden Sie anhand des Dokuments beim Herausgeber.
Werden Mitgliederbereiche der KVen ausgewertet?
Nein. Der Quellenwächter liest nur, was ein anonymer Besucher der KV- und Kassenseiten sieht. Dokumente aus Mitgliederportalen, etwa eine Verbandmittel-Preisliste hinter einem Login, werden nicht abgerufen.
Wie schnell erscheint eine Änderung?
Der Wächter läuft einmal pro Woche. Nach der redaktionellen Freigabe erscheint die Mitteilung mit der nächsten Aktualisierung von PARITY.med. Verordnungsfähigkeit und Preisinformationen ändern sich in der Regel quartals- bis jahresweise; ein Wochentakt reicht dafür aus.
Kann ich eine Mitteilung als erledigt markieren?
Im Postfach lässt sich jeder Hinweis wie gewohnt als gelesen markieren oder archivieren. Die Karte auf der Krankenkassen-Seite zeigt alle freigegebenen Mitteilungen der letzten 90 Tage, unabhängig vom Lesestatus im Postfach.
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Letzte Aktualisierung: 2026-09-25