Wie hinterlege ich den SSB-Kostenträger je KV-Region?
Wie hinterlege ich den SSB-Kostenträger je KV-Region?
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie Handel → Krankenkassen. Die Kassen, die als SSB-Kostenträger dienen, müssen dort als Krankenkasse angelegt sein (mit IK-Nummer).
- Scrollen Sie zum Abschnitt „SSB-Kostenträger je KV-Region".
- Wählen Sie im Feld KV-Region die Region, für die Sie den Kostenträger festlegen wollen.
- Nur für Baden-Württemberg: wählen Sie zusätzlich den Bezirk (Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen oder Stuttgart). Für alle anderen Regionen bleibt das Bezirk-Feld deaktiviert.
- Wählen Sie im Feld Kostenträger die zuständige Kasse und klicken Sie auf Zuordnen. Die Zuordnung erscheint in der Liste darüber.
- Beim Anlegen einer GKV-Abrechnung (unter Verkauf) wählen Sie die KV-Region — der Kostenträger wird dann automatisch aus Ihrer Zuordnung gesetzt.
Überblick
Der Sprechstundenbedarf (SSB) wird nach § 300 SGB V an die je KV-Region zuständige Abrechnungsstelle (den Kostenträger) übermittelt. Diese Zuordnung legen Sie einmal pro Region fest; die GKV-Abrechnung nutzt sie danach automatisch, statt dass Sie die Kasse jedes Mal von Hand wählen.
Eine Besonderheit ist Baden-Württemberg: Das Land bildet eine KV-Region, hat aber vier SSB-Kostenträger — je einen für die Bezirksdirektionen Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen und Stuttgart. Deshalb wird dort zusätzlich der Bezirk abgefragt.
Voraussetzungen
- Das Recht Krankenkassen bearbeiten.
- Die als Kostenträger vorgesehenen Kassen sind unter „Krankenkassen" angelegt.
- Am Kunden ist die zuständige KV-Region gepflegt. Der Baden-Württemberg-Bezirk wird automatisch aus der Betriebsstättennummer (BSNR) des Kunden abgeleitet und im Kundenformular als „SSB-Bezirk" angezeigt.
FAQ
Was passiert, wenn für eine Region kein Kostenträger hinterlegt ist?
Die GKV-Abrechnung lässt sich für diese Region bewusst nicht anlegen bzw. bauen — sie meldet, dass kein SSB-Kostenträger hinterlegt ist. Es gibt keine stille Ausweichkasse, damit die Abrechnung nie an einen falschen Empfänger geht. Hinterlegen Sie zuerst die Zuordnung.
Woher kommt der „SSB-Bezirk" am Kunden?
Er wird aus den ersten Stellen der Betriebsstättennummer (BSNR) des Kunden abgeleitet und dient nur zur Anzeige. Sie pflegen ihn nicht von Hand; er bestimmt in Baden-Württemberg, welcher der vier Kostenträger zuständig ist.
Kann ich die Kasse weiterhin direkt wählen?
Ja. Wenn Sie beim Anlegen der GKV-Abrechnung keine KV-Region wählen, können Sie die Krankenkasse wie bisher direkt auswählen.
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Letzte Aktualisierung: 2026-07-02