Wie erstelle ich eine Gutschrift?

Wie erstelle ich eine Gutschrift?

Schritt für Schritt

  1. Rechnung öffnen — unter Verkauf → Rechnungen die betroffene Rechnung aufrufen.
  2. „Stornieren" klicken und bestätigen — der Button sitzt in der Rechnungsansicht. Nach dem Bestätigen erzeugt PARITY.med die Storno-Rechnung mit umgekehrten Vorzeichen (negative Beträge), stellt sie sofort aus und setzt die Originalrechnung auf Storniert. Die Belegnummernfolge bleibt dabei lückenlos und revisionssicher — Original und Storno teilen sich dieselbe Rechnungsnummern-Sequenz.
  3. Bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung anlegen — siehe Wie erstelle ich eine Rechnung?.

Überblick

Eine Gutschrift entsteht in PARITY.med durch das Stornieren einer ausgestellten Rechnung. Eine ausgestellte Rechnung ist ein verbindlicher Beleg und wird nicht gelöscht oder überschrieben — stattdessen neutralisiert die Gutschrift (Storno-Rechnung) den Betrag buchhalterisch. So kann die Buchhaltung den Vorgang lückenlos nachvollziehen.

Voraussetzungen

Das Modul Handel muss aktiv sein, und Du brauchst das Recht „Rechnung stornieren".

Gutschrift aus einer Retoure

Stammt die Gutschrift aus einer Warenrücksendung, läuft sie über den Retouren-Vorgang: beim Verarbeiten der Retoure stellt PARITY.med automatisch eine Gutschrift zur ursprünglichen Rechnung aus. Details unter Wie erstelle ich eine Gutschrift für eine Retoure?.

FAQ

F: Kann ich nur einen Teil einer Rechnung gutschreiben?

A: Beim Storno über die Rechnung wird die gesamte Rechnung neutralisiert. Teil-Gutschriften entstehen über den Retouren-Weg (nur die zurückgegebenen Positionen) — siehe verwandte Themen.

F: Was passiert mit einer bereits bezahlten Rechnung?

A: Eine Rechnung mit erfasster Zahlung lässt sich nicht ohne Weiteres über den Retouren-Weg gutschreiben (Rückerstattungs-Workflow folgt). Für reine Belegkorrekturen nutzt Du das Storno der ausgestellten Rechnung.

F: Bekommt die Gutschrift eine eigene Nummer?

A: Ja — aus derselben Rechnungsnummern-Sequenz; die Storno-Rechnung ist fachlich ein eigener Beleg.

F: Bekommt die Storno-Rechnung auch eine E-Rechnung?

A: Ja. Sie hat dasselbe Format wie die Originalrechnung (ZUGFeRD oder XRechnung), ist darin eine Korrekturrechnung (Rechnungsart 384) mit umgekehrtem Vorzeichen bei Mengen und Beträgen und nennt die Nummer der Originalrechnung als Bezug. Das gilt auch für eine Teil-Gutschrift aus einer Retoure. Versand und Prüfung laufen wie bei jeder Rechnung; siehe Wie versende ich eine Rechnung als E-Rechnung per E-Mail?.

F: Warum kann ich die Rechnung nicht einfach löschen?

A: Eine ausgestellte Rechnung ist ein verbindlicher Beleg und bleibt erhalten. Die Gutschrift (Storno-Rechnung) neutralisiert den Betrag, sodass die Buchhaltung den Vorgang lückenlos nachvollziehen kann.

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Letzte Aktualisierung: 2026-10-09

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