Warum verlangt PARITY.med nach dem Umstieg von b-med bei manchen Artikeln eine Charge oder Seriennummer?
Warum verlangt PARITY.med nach dem Umstieg von b-med bei manchen Artikeln eine Charge oder Seriennummer?
Weil diese Artikel das Kennzeichen schon in b-med tragen. b-med führt je Artikel ein Feld „Verfolgung", das festhält, ob beim Zugang eine Seriennummer, eine Charge oder ein Verfallsdatum erfasst werden muss. Die Migration übernimmt dieses Feld in die drei Schalter im Abschnitt Rückverfolgbarkeit des Artikels:
- Chargenpflichtig: beim Zugang ist die Charge ein Pflichtfeld.
- Seriennummernpflichtig: beim Zugang ist die Seriennummer Pflicht, und je Buchung ist genau 1 Stück zulässig.
- Verfallspflichtig: beim Zugang ist das Verfallsdatum Pflicht.
Es handelt sich also nicht um eine neue Vorgabe von PARITY.med, sondern um die Fortschreibung dessen, was im Altsystem bereits hinterlegt war. Wie viele Artikel betroffen sind, unterscheidet sich stark je Bestand: in einem geprüften Migrationsbestand mit 27.238 Artikeln trugen 2.947 ein solches Kennzeichen, in einem zweiten mit rund 16.900 Artikeln waren es 8.764.
Was sich im Alltag ändert
Die Pflicht wirkt vorwärts. Bestände, die vor dem Umstieg ohne Charge oder Seriennummer im Lager lagen, bleiben unverändert gültig und buchbar. Erzwungen wird die Angabe erst bei neuen Buchungen: Wareneingang, manuelle Bestandskorrektur, Umlagerung und Inventur.
Bei einem seriennummernpflichtigen Artikel kommt eine zweite Regel dazu: je Buchung genau 1 Stück. Wer zehn Geräte einbucht, erfasst zehn Seriennummern.
Woher PARITY.med den Wert nimmt
b-med speichert die Verfolgung als Summe aus drei unabhängigen Kennzeichen, nicht als einzelne Auswahl. Ein Artikel kann also gleichzeitig chargen- und seriennummernpflichtig sein; die Migration löst die Summe wieder in die einzelnen Schalter auf.
Zwei Punkte, die dabei häufig für Rückfragen sorgen:
Die Vorwarnzeit wird umgerechnet. b-med führt die Verfallswarnung in Monaten, PARITY.med im Feld Warnung ab Restlaufzeit (Tage). Aus „6" in b-med werden 180 Tage. Steht in b-med eine 0, bleibt das Feld in PARITY.med leer: keine Vorwarnung statt „ab sofort warnen".
Ältere b-med-Bestände hinkten nach. Bei Mandanten, die die Umstellung von b-med auf SQL Server nie gefahren haben, kamen die Kennzeichen anfangs nicht mit; ihre Artikel landeten ohne Rückverfolgbarkeit in PARITY.med. Seit September 2026 liest die Migration das Feld auch aus der Dateiversion von b-med. Wer davor migriert hat, zieht die Kennzeichen mit einem erneuten Import nach.
Was tun, wenn ein Kennzeichen nicht passt?
Das Kennzeichen ist eine gewöhnliche Artikel-Eigenschaft und jederzeit änderbar. Öffne den Artikel in den Stammdaten, gehe zum Abschnitt Rückverfolgbarkeit und schalte Chargenpflichtig, Seriennummernpflichtig oder Verfallspflichtig ab. Dafür brauchst Du das Recht „Artikel bearbeiten".
Beachte dabei: Solange die Migration weiterläuft und regelmäßig Daten aus b-med nachzieht, ist b-med die führende Quelle. Eine Änderung, die Du nur in PARITY.med vornimmst, wird beim nächsten Abgleich wieder vom b-med-Stand überschrieben. Ändere das Kennzeichen in dieser Phase also in b-med, oder warte, bis die Migration abgeschlossen ist.
FAQ
F: Kann ich die Rückverfolgbarkeit für alle migrierten Artikel auf einmal abschalten?
A: Nein, dafür gibt es keine Sammelaktion. Das ist Absicht: Chargen- und Seriennummernpflicht sind der Nachweis, welcher Kunde welches Stück bekommen hat, und ein pauschales Abschalten würde diesen Nachweis für den gesamten Stamm aufgeben. Einzelne Artikel änderst Du direkt am Artikel.
F: Blockiert die Pflicht meinen vorhandenen Lagerbestand?
A: Nein. Bestand, der ohne Charge oder Seriennummer migriert wurde, bleibt gültig und lässt sich weiter ausliefern. Die Pflicht greift erst bei neuen Zugängen.
F: Ein Artikel ist chargenpflichtig, obwohl er es in b-med nicht war. Woran liegt das?
A: Meist daran, dass in b-med ein anderes Kennzeichen der Verfolgung gesetzt war, als erwartet: das Feld fasst Seriennummer, Charge und Verfallsdatum zusammen. Prüfe den Artikel in b-med im Feld „Verfolgung". Weicht er dort tatsächlich ab, melde den Fall dem Support mit der Artikelnummer.
F: Was passiert mit der Mindestrestlaufzeit aus b-med?
A: b-med kennt keine Mindestrestlaufzeit. Übernommen wird nur die Verfallswarnung als „Warnung ab Restlaufzeit (Tage)". Die Mindestrestlaufzeit pflegst Du in PARITY.med selbst, entweder je Artikel oder als Vorgabe in den Lager-Einstellungen.
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- Wie kann ich von b-med zu PARITY.med migrieren? — der Ablauf des Umstiegs insgesamt, von der Datenübernahme bis zum Abgleich.
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Letzte Aktualisierung: 2026-09-20 Pflege: wird aktualisiert, wenn sich die Übernahme der Rückverfolgbarkeits-Kennzeichen aus b-med ändert oder die Migration eine Sammelaktion für das Nachpflegen bekommt.