Sehe ich, ob ein Kunde mein Angebot per E-Mail geöffnet hat?
Sehe ich, ob ein Kunde mein Angebot per E-Mail geöffnet hat?
Ja — PARITY.med kann im Verlauf eines Angebots anzeigen, ob der Empfänger die Versand-Mail geöffnet oder einen Link darin geklickt hat (jeweils mit Zeitpunkt und Anzahl). Wichtig ist, wie zuverlässig diese Anzeige ist: Ein angezeigtes „Geöffnet" ist verlässlich — die Mail wurde tatsächlich angesehen. Ein fehlendes „Geöffnet" („Noch nicht geöffnet") ist dagegen kein Beweis, dass die Mail ungelesen blieb: Viele Mail-Programme blockieren standardmäßig Bilder, wodurch eine Öffnung unerkannt bleibt. Außerdem wird das Öffnen aus Datenschutzgründen nur mit Einwilligung des Empfängers erfasst — liegt keine vor, bleibt die Anzeige bewusst leer.
Wie die Öffnungs-Erkennung funktioniert
PARITY.med unterscheidet im Beleg-Verlauf eines Angebots zwei verschiedene Dinge:
- Zustellung — ob die E-Mail beim Empfänger-Postfach angekommen ist: „Versendet", „Zugestellt" oder „Unzustellbar". Das wird immer angezeigt.
- Öffnen und Klicken (Engagement) — ob der Empfänger die Mail geöffnet oder einen Link geklickt hat. Das ist personenbezogenes Tracking und wird nur mit Einwilligung erfasst und angezeigt.
„Zugestellt" heißt also nur, dass die Mail im Postfach liegt — nicht, dass sie gelesen wurde. Erst „Geöffnet" belegt das Lesen.
Technisch erkennt der Versand eine Öffnung über ein winziges, unsichtbares Bild in der Mail (oft „Tracking-Pixel" genannt). Lädt das Mail-Programm des Empfängers dieses Bild, gilt die Mail als geöffnet. Genau hier liegt die Unsicherheit: Lädt das Programm keine Bilder, wird die Öffnung nicht bemerkt.
So findest Du die Anzeige:
- Öffne Handel → Angebote und wähle das versendete Angebot.
- Scrolle zum Beleg-Verlauf und klappe bei der „versendet"-Zeile „E-Mail-Details" auf.
- Pro Empfänger siehst Du:
- den Zustellstatus (Versendet / Zugestellt / Unzustellbar),
- bei vorliegender Einwilligung die Engagement-Zeile: „Geöffnet: <Datum> (n×)" und ggf. „Geklickt: <Datum> (n×)", sonst „Noch nicht geöffnet",
- einen Einwilligungs-Hinweis, der erklärt, ob und warum erfasst wird.
Grenzen und Datenschutz
Die Öffnungs-Anzeige ist ein Indiz, keine lückenlose Lesebestätigung. Zwei Dinge schränken sie ein:
- Bild-Blockade beim Empfänger. Blockiert das Mail-Programm Bilder (bei vielen Programmen die Voreinstellung), bleibt eine Öffnung unerkannt. „Noch nicht geöffnet" kann also auch heißen: gelesen, aber Bilder nicht geladen. Ein angezeigtes „Geöffnet" ist hingegen zuverlässig.
- Einwilligung des Empfängers. Öffnen und Klicken sind personenbezogenes Tracking und werden nur erfasst, wenn der Empfänger eine Tracking-Einwilligung erteilt hat. Ohne Einwilligung wird bewusst nichts gespeichert oder angezeigt — das ist kein Fehler, sondern Datenschutz-Voreinstellung.
Damit „Geöffnet" / „Geklickt" je Empfänger überhaupt erscheint, müssen drei Punkte zusammenkommen:
- Mandanteneigener Brevo-Versandweg ist eingerichtet — nur über diesen Weg meldet der Versanddienst Öffnungen und Klicks zurück. Siehe Eigenen Brevo-Versandweg einrichten.
- Einwilligungs-Feature ist aktiviert — unter Einstellungen → System → Einwilligungen (benötigt das Recht zur Modulverwaltung). Ist es aus, bleibt der bisherige neutrale Hinweis stehen.
- Der Empfänger hat eine Tracking-Einwilligung erteilt — für den Zweck „Tracking" an der jeweiligen E-Mail-Adresse hinterlegt.
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird für den Empfänger nichts getrackt.
FAQ
Warum sehe ich bei manchen Empfängern kein „Geöffnet"?
Dafür gibt es drei mögliche Gründe: Für die Adresse liegt keine Tracking-Einwilligung vor (dann wird bewusst nichts erfasst), die Mail wurde noch nicht geöffnet, oder das Mail-Programm des Empfängers hat die für die Erkennung nötigen Bilder nicht geladen.
Was ist der Unterschied zwischen „Zugestellt" und „Geöffnet"?
„Zugestellt" bestätigt nur, dass die E-Mail im Postfach des Empfängers angekommen ist. „Geöffnet" belegt, dass sie tatsächlich angesehen wurde — das setzt die Einwilligung voraus.
Wie zuverlässig ist die „Geöffnet"-Anzeige?
Ein angezeigtes „Geöffnet" ist verlässlich — die Öffnung hat stattgefunden. Das Ausbleiben der Anzeige ist dagegen kein Beweis, dass die Mail ungelesen blieb, weil Bild-Blockaden im Mail-Programm Öffnungen unsichtbar machen können.
Wie bekomme ich die Einwilligung des Kunden?
Über den Einwilligungsprozess am Geschäftspartner (Einwilligung anfragen bzw. erteilen). Ohne erteilte Tracking-Einwilligung bleibt das Öffnen und Klicken ungetrackt.
Werden Öffnungen rückwirkend erfasst, wenn ich die Einwilligung später hinterlege?
Nein. Erfasst werden nur Öffnungs- und Klick-Ereignisse, die nach dem Vorliegen der Einwilligung eintreffen. Frühere Öffnungen werden nicht nachgetragen.
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Letzte Aktualisierung: 2026-06-26