Sehe ich, ob ein Kunde mein Angebot per E-Mail geöffnet hat?

Sehe ich, ob ein Kunde mein Angebot per E-Mail geöffnet hat?

Ja — PARITY.med kann im Verlauf eines Angebots anzeigen, ob der Empfänger die Versand-Mail geöffnet oder einen Link darin geklickt hat (jeweils mit Zeitpunkt und Anzahl). Wichtig ist, wie zuverlässig diese Anzeige ist: Ein angezeigtes „Geöffnet" ist verlässlich — die Mail wurde tatsächlich angesehen. Ein fehlendes „Geöffnet" („Noch nicht geöffnet") ist dagegen kein Beweis, dass die Mail ungelesen blieb: Viele Mail-Programme blockieren standardmäßig Bilder, wodurch eine Öffnung unerkannt bleibt. Außerdem wird das Öffnen aus Datenschutzgründen nur mit Einwilligung des Empfängers erfasst — liegt keine vor, bleibt die Anzeige bewusst leer.

Wie die Öffnungs-Erkennung funktioniert

PARITY.med unterscheidet im Beleg-Verlauf eines Angebots zwei verschiedene Dinge:

„Zugestellt" heißt also nur, dass die Mail im Postfach liegt — nicht, dass sie gelesen wurde. Erst „Geöffnet" belegt das Lesen.

Technisch erkennt der Versand eine Öffnung über ein winziges, unsichtbares Bild in der Mail (oft „Tracking-Pixel" genannt). Lädt das Mail-Programm des Empfängers dieses Bild, gilt die Mail als geöffnet. Genau hier liegt die Unsicherheit: Lädt das Programm keine Bilder, wird die Öffnung nicht bemerkt.

So findest Du die Anzeige:

  1. Öffne Handel → Angebote und wähle das versendete Angebot.
  2. Scrolle zum Beleg-Verlauf und klappe bei der „versendet"-Zeile „E-Mail-Details" auf.
  3. Pro Empfänger siehst Du:
    • den Zustellstatus (Versendet / Zugestellt / Unzustellbar),
    • bei vorliegender Einwilligung die Engagement-Zeile: „Geöffnet: <Datum> (n×)" und ggf. „Geklickt: <Datum> (n×)", sonst „Noch nicht geöffnet",
    • einen Einwilligungs-Hinweis, der erklärt, ob und warum erfasst wird.

Grenzen und Datenschutz

Die Öffnungs-Anzeige ist ein Indiz, keine lückenlose Lesebestätigung. Zwei Dinge schränken sie ein:

Damit „Geöffnet" / „Geklickt" je Empfänger überhaupt erscheint, müssen drei Punkte zusammenkommen:

  1. Mandanteneigener Brevo-Versandweg ist eingerichtet — nur über diesen Weg meldet der Versanddienst Öffnungen und Klicks zurück. Siehe Eigenen Brevo-Versandweg einrichten.
  2. Einwilligungs-Feature ist aktiviert — unter Einstellungen → System → Einwilligungen (benötigt das Recht zur Modulverwaltung). Ist es aus, bleibt der bisherige neutrale Hinweis stehen.
  3. Der Empfänger hat eine Tracking-Einwilligung erteilt — für den Zweck „Tracking" an der jeweiligen E-Mail-Adresse hinterlegt.

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird für den Empfänger nichts getrackt.

FAQ

Warum sehe ich bei manchen Empfängern kein „Geöffnet"?

Dafür gibt es drei mögliche Gründe: Für die Adresse liegt keine Tracking-Einwilligung vor (dann wird bewusst nichts erfasst), die Mail wurde noch nicht geöffnet, oder das Mail-Programm des Empfängers hat die für die Erkennung nötigen Bilder nicht geladen.

Was ist der Unterschied zwischen „Zugestellt" und „Geöffnet"?

„Zugestellt" bestätigt nur, dass die E-Mail im Postfach des Empfängers angekommen ist. „Geöffnet" belegt, dass sie tatsächlich angesehen wurde — das setzt die Einwilligung voraus.

Wie zuverlässig ist die „Geöffnet"-Anzeige?

Ein angezeigtes „Geöffnet" ist verlässlich — die Öffnung hat stattgefunden. Das Ausbleiben der Anzeige ist dagegen kein Beweis, dass die Mail ungelesen blieb, weil Bild-Blockaden im Mail-Programm Öffnungen unsichtbar machen können.

Wie bekomme ich die Einwilligung des Kunden?

Über den Einwilligungsprozess am Geschäftspartner (Einwilligung anfragen bzw. erteilen). Ohne erteilte Tracking-Einwilligung bleibt das Öffnen und Klicken ungetrackt.

Werden Öffnungen rückwirkend erfasst, wenn ich die Einwilligung später hinterlege?

Nein. Erfasst werden nur Öffnungs- und Klick-Ereignisse, die nach dem Vorliegen der Einwilligung eintreffen. Frühere Öffnungen werden nicht nachgetragen.

Verwandte Themen


Letzte Aktualisierung: 2026-06-26

Zur Wissensdatenbank