Wie lege ich ein Gerät mit Prüfarten (MTK, STK, DGUV) an?

Wie lege ich ein Gerät mit Prüfarten (MTK, STK, DGUV) an?

Schritt für Schritt

  1. Geräteliste öffnen: Klicke im Modul Prüftermine in der Seitenleiste auf Geräte und dann oben rechts auf „Gerät hinzufügen“.
  2. Basisangaben eintragen: Bezeichnung und Kunde (Betreiber) sind Pflicht, die Seriennummer ist optional.
  3. Gerätetyp wählen: Sobald du einen Gerätetyp auswählst, zeigt der Abschnitt „Prüfarten“ alle aktiven Prüfvorlagen dieses Typs, zum Beispiel MTK, STK oder DGUV V3. Sie sind bereits angekreuzt und übernehmen das Prüfintervall aus der Vorlage.
  4. Vorschlag anpassen: Wähle Prüfarten ab, die für dieses Gerät nicht gelten. Ändere bei Bedarf das Intervall in Monaten (1 bis 120) und trage die nächste Fälligkeit ein, wenn du sie schon kennst.
  5. „Anlegen“ klicken: PARITY.med legt das Gerät zusammen mit den gewählten Prüfplänen an. Scheitert ein Prüfplan, wird auch das Gerät nicht angelegt, damit kein Gerät ohne die gewählten Prüfpläne entsteht.

Voraussetzungen

Zum Anlegen brauchst du das Recht „Geräte anlegen“. Damit Prüfarten vorgeschlagen werden, braucht dein Mandant einmalig zwei Dinge, beide als eigene Einträge in der Seitenleiste des Moduls Prüftermine:

  1. Gerätetypen: Lege über „Gerätetyp anlegen“ die Typen an, die du betreust, zum Beispiel Code „DEFI“ mit Name „Defibrillator“. Der Code ist nach dem Anlegen fest, Name und Normverweise kannst du später über „Bearbeiten“ ändern.
  2. Prüfungsarten: Lege zu jedem Gerätetyp die Prüfvorlagen an, zum Beispiel MTK mit 24 Monaten und DGUV V3 mit 12 Monaten. Jede Prüfungsart gehört zu genau einem Gerätetyp.

Gerätetypen pflegt, wer Geräte bearbeiten darf. Prüfungsarten pflegt, wer das Recht „Prüfintervall-Vorlagen anlegen“ hat. Wurden deine Daten aus b-med übernommen, sind Gerätetypen und Prüfungsarten meist schon vorhanden.

Warum ist ohne Gerätetyp nichts vorausgewählt?

Jede Prüfvorlage gehört zu einem Gerätetyp. Ohne Gerätetyp kann PARITY.med nicht wissen, welche Prüfungen für das Gerät gelten. Der Abschnitt „Prüfarten“ zeigt dann alle aktiven Vorlagen deines Mandanten zur Auswahl, kreuzt aber keine an, damit nicht jede Vorlage am Gerät hängt. Du kannst die passenden Prüfarten selbst ankreuzen oder zuerst einen Gerätetyp wählen.

Wenn du den Gerätetyp nachträglich wechselst, erstellt PARITY.med einen neuen Vorschlag für den neuen Typ. Anpassungen, die du am vorherigen Vorschlag gemacht hast, gehen dabei verloren.

Warum erscheint keine Prüfart zur Auswahl?

Für den gewählten Gerätetyp ist keine aktive Prüfvorlage angelegt. Der Abschnitt „Prüfarten“ zeigt dann einen Hinweis mit einem Link auf die Seite Prüfungsarten. Dort legst du die fehlende Vorlage an, etwa MTK mit einem Intervall von 24 Monaten. Deaktivierte Vorlagen werden bewusst nicht vorgeschlagen.

Gibt es in deinem Mandanten noch gar keinen Gerätetyp, bleibt auch die Auswahl beim Anlegen einer Prüfungsart leer. Lege dann zuerst auf der Seite Gerätetypen einen Typ an; die Hinweise in beiden Dialogen verlinken direkt dorthin.

Muss ich die nächste Fälligkeit gleich angeben?

Nein. Ein Prüfplan ohne Fälligkeit lässt sich speichern. Das Gerät erscheint dann in der Geräteliste unter „Klärungsbedarf“, bis du die Fälligkeit nachträgst oder eine Prüfung erfasst. So geht ein Gerät mit offener Frist nicht unter.

Wie füge ich später weitere Prüfarten hinzu?

Öffne das Gerät in der Geräteliste. In der Geräteakte fügst du im Reiter „Prüfungen“ über „Prüfart hinzufügen“ weitere Prüfarten hinzu. Dort stehen nur Vorlagen zur Wahl, die zum Gerätetyp passen und an diesem Gerät noch nicht verplant sind.

Wie beende ich einen Prüfplan, der nicht mehr gilt?

Öffne das Gerät und wechsle in der Geräteakte in den Reiter „Prüfungen“. In der Tabelle „Prüfpläne“ öffnest du in der Zeile der Prüfart das Menü „…“ und wählst „Prüfplan beenden“. Auf Wunsch trägst du einen Grund ein, etwa „Prüfung entfällt laut Hersteller“, und bestätigst.

Der Prüfplan wird dabei nicht gelöscht. Bisherige Prüfungen, Nachweise und die Historie bleiben erhalten, der Grund steht im Reiter „Historie“. Für die beendete Prüfart entstehen keine Fristen mehr; noch nicht versendete Erinnerungen werden storniert, schon versendete bleiben als Nachweis stehen. Die Fristenlage des Geräts richtet sich nach den übrigen Prüfplänen. Hat das Gerät danach keinen aktiven Prüfplan mehr, steht es auf „Klärungsbedarf“, bis du eine Prüfart hinzufügst oder als Prüfpflicht „Keine Prüfung vorgesehen“ festlegst.

Zwei Fälle sperren das Beenden, bis sie geklärt sind:

Kann ich einen beendeten Prüfplan wieder aufnehmen?

Ja. Beendete Pläne sind in der Tabelle ausgeblendet. Klicke über der Tabelle auf „Beendete anzeigen“, öffne in der Zeile das Menü „…“ und wähle „Wieder aufnehmen“. Gibst du kein Datum an, berechnet PARITY.med die nächste Fälligkeit aus der letzten Prüfung und dem Intervall. Gibt es noch keine Prüfung, bleibt die Fälligkeit offen, und das Gerät steht auf „Klärungsbedarf“, bis du eine Prüfung nachträgst. Erinnerungen entstehen danach wieder beim nächsten Erinnerungslauf; eine stornierte Erinnerung für dieselbe Frist wird dabei wieder geöffnet.

Bei einem stillgelegten Gerät lässt sich kein Plan wieder aufnehmen. Das gilt auch, wenn die Prüfvorlage inzwischen deaktiviert ist; füge dann eine aktive Prüfart hinzu.

FAQ

Wer darf Prüfpläne beenden?

Wer das Recht „Geräte bearbeiten“ hat. Ohne dieses Recht siehst du die Prüfpläne, aber nicht das Menü „…“.

Kann ich eine Prüfart beim Anlegen doppelt wählen?

Nein. Jede Prüfart kann pro Gerät nur einmal als Prüfplan angelegt werden.

Gilt der Vorschlag auch beim Bearbeiten eines Geräts?

Nein. Der Vorschlag erscheint nur beim Anlegen. Bei bestehenden Geräten pflegst du die Prüfarten in der Geräteakte.

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026

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